Fleischwaren unter der Marke KAMAR werden ganz offen als halal vermarket. Sie sind vor allem in regulären deutschen Supermärkten zu kaufen. Auf allen KAMAR Produkten ist sichtbar eine Halal-Aufschrift abgedruckt. Doch was hat es mit diesem Halal-Logo auf sich? Sind die KAMAR Produkte wirklich halal? Nach einem intensiven Austausch mit dem Unternehmen bezüglich der Details zur dieser Halal-Aufschrift kann ich zusammenfassend folgende Informationen wiedergeben (die Originalen Antworten des Unternehmens findet ihr in meinem KAMAR-Beitrag auf meiner Instagram-Seite (@dilarafaslak)).
Zusammengefasst gelten laut KAMAR bei allen Produkten aus dem aktuellen Sortiment folgende Kriterien:
Die Zertifizierung der KAMAR Produkte erfolgt durch das Islamische Zentrum München und durch das Halal Professional Institut (HaPI). Die aktuellen Zertifikate sind stets auf der Webseite des Unternehmen einzusehen.
KAMAR ist ein Verarbeitungsbetrieb, sie selbst schlachten also keine Tiere, sondern kaufen das Fleisch bei halal-zertifizierten Betrieben ein.
Tierschutzgerechter Transport der Schlachttiere.
Vor dem Kehlschnitt werden die Tiere betäubt.
Die Schlachtung erfolgt maschinell. Bei Inbetriebnahme der Schlachtanlage wird die Basmala durch muslimische Mitarbeiter ausgesprochen.
Während des ganzen Schlacht- und Produktionsprozesses müssen geschulte und praktizierende muslimische Mitarbeiter anwesend sein.
Die Tiere sind während der Schlachtung zur Qibla (nach Mekka) ausgerichtet und bluten anschließend vollständig aus.
In dem Betrieb von KAMAR wird ausschließlich halal-zertifiziertes Geflügel- und Rindfleisch verarbeitet.
Hinsichtlich der Zulässigkeit einer Betäubung und der Schlachtung durch Automation gilt folgendes:
Damit ein Tier als halal gilt, muss es lebend geschlachtet werden. Konkret bedeutet dies, dass das Tier durch die Betäubung nicht verenden darf. Da sich an den Schlachtanlagen geschulte muslimische Aufsichtspersonen befinden, die in Ausnahmefällen bereits verendete Tiere aus der Anlage herausziehen können, wäre dieses Kriterium bei KAMAR erfüllt.
Auch wenn eine betäubungsfreie Schlachtung präferiert wird, gilt eine Schlachtung
mit vorheriger Betäubung nach den Gutachten der Diyanet und der IGMG unter bestimmten Voraussetzungen als erlaubt. U.a. wenn die Tiere durch die Betäubung nicht zu Tode kommen.
Bezüglich der Schlachtung durch Automation und der Aussprache der Basmala gilt folgendes:
Die Mehrheit der Gelehrten stuft das Aussprechen der Basmala vor jedem Schlachtvorgang als obligatorisch ein. Nach Schafiitischem Recht ist dies jedoch keine Pflicht. Auch die Fatwa-Räte
der Diyanet und IGMG vertreten die Ansicht, dass es genügt, die Basmala bei Inbetriebnahme
der Schlachtanlage auszusprechen. Zudem sollte eine Kontrollperson den Schlachtvorgang beobachten, um fehlerhafte oder nicht erfasste Tiere entsprechend nachzuschlachten. Dieses Kriterium wäre bei KAMAR ebenfalls erfüllt.
Somit wäre die halal-Konformität bei den halal-zertifizierten KAMAR Produkten gewährleistet.
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