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Ist Vanilleextrakt halal?

Autorenbild: Dilara FaslakDilara Faslak


Zur Herstellung von Vanilleextrakt wird die Vanille wird zwar mit Ethanol (Alkohol) ausgefällt, dieses verfliegt jedoch bei der Weiterverarbeitung des Extraktes. Somit befindet sich im Endzustand des Vanilleextraktes kein Alkohol mehr.


Da hier das Ethanol lediglich als technischer Hilfsstoff eingesetzt wird, das Endprodukt keinen Alkohol mehr aufweist und Ethanol nach Abu Hanifa auch nicht als rituell unrein (nadschis) gilt, wird der Vanilleextrakt nach den Hanafiten, der Diyanet und dem Europäischen Fatwa-Rat als halal angesehen.


Die Schafiiten, Malikiten und Hanbaliten vertreten in ihren klassischen Werken größtenteils die Ansicht, dass jeglicher berauschende Alkohol als rituell unrein (nadschis) gilt. Somit wäre der Vanilleextrakt mit einer unreinen Substanz in Berührung gekommen. Andere klassische Gelehrte wie Muzani (Schafii) vertreten wiederum die Meinung, dass Ethanol als rein gilt. Zudem wird zeitgenössisch aufgrund der großen Verbreitung und der Erschwernis zur Vermeidung von Alkohol (Umum al-Balwa) in der Praxis zur Hanafitischen Position tendiert, da die Umsetzung dessen eine Erleichterung für die Menschen darstellt.

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