Auf den meisten Wiesenhof Produkten ist eine Halal-Aufschrift abgedruckt. Doch was hat es mit diesem Halal-Logo auf sich? Sind die Wiesenhof Produkte wirklich halal? Auf der Webseite von Wiesenhof erhält man folgende Informationen zur Halal-Konformität:
Screenshot: https://www.wiesenhof-news.de/faq/ (14.03.2023)
Auf Nachfrage nach weiteren Details bezüglich der Prozedur bei der Halal-Schlachtung wurden per Mail nähere Informationen hierzu genannt.
Zusammengefasst gelten bei Wiesenhof-Produkten, auf denen ein Halal-Label abgedruckt ist, folgende Kriterien:
Sie stammen aus einem Halal-zertifiziertem Betrieb. Die Zertifizierung erfolgt durch Halal Certification Germany (HCG)
Vor dem Kehlschnitt werden die Tiere durch CO2 oder der Elektro-Wasserbadbetäubung betäubt
Bei Inbetriebnahme der Schlachtanlage wird die Basmala aufgesagt.
Die Schlachtung erfolgt maschinell. Ein ausgebildeter und durch die Zertifizierungsstelle ausgewählter muslimischer Mitarbeiter muss beim ganzen Schlachtprozess jedoch anwesend sein, damit er bei Störungen eingreifen kann
Die Schlachtbänder sind zur Qibla (nach Mekka) ausgerichtet
Ob das jeweilige Produkt aus einem halal-zertiifziertem Betrieb stammt, erkennt ihr an folgenden Identitätskennzeichen (diese findet ihr ebenfalls auf dem Produkt abgedruckt:
DE NI 11101 EG, DE NI 31613 EG, DE BY 21057 EG,
DE ESG 251 EG, DE EZG 251 EG, DE ST 00257 EG,
DE NI 10321 EG, DE ST 00030 EG, DE NW-EV 221 EG
Hinsichtlich der Zulässigkeit einer Betäubung und der Schlachtung durch Automation gilt folgendes:
Damit ein Tier als halal gilt, muss es lebend geschlachtet werden. Konkret bedeutet dies, dass das Tier durch die Betäubung nicht verenden darf. Da sich an den Schlachtanlagen eine ausgebildete muslimische Aufsichtsperson befindet, die in Ausnahmefällen bereits verendete Tiere aus der Anlage herausziehen kann, wäre dieses Kriterium bei Wiesenhof erfüllt.
Auch, wenn eine betäubungsfreie Schlachtung präferiert wird, gilt eine Schlachtung
mit vorheriger Betäubung nach den Gutachten der Diyanet und der IGMG unter bestimmten Voraussetzungen als erlaubt. U.a. wenn die Tiere durch die Betäubung nicht zu Tode kommen.
Bezüglich der Schlachtung durch Automation und der Aussprache der Basmala gilt folgendes: Die Mehrheit der Gelehrten stuft das Aussprechen der Basmala vor jedem Schlachtvorgang als obligatorisch ein. Nach Schafiitischem Recht ist dies jedoch keine Pflicht. Auch die Fatwa-Räte der Diyanet und IGMG vertreten die Ansicht, dass es genügt, die Basmala bei Inbetriebnahme der Schlachtanlage auszusprechen. Zudem sollte eine Kontrollperson den Schlachtvorgang beobachten, um fehlerhafte oder nicht erfasste Tiere entsprechend nachzuschlachten. Dieses Kriterium wäre bei Wiesenhof ebenfalls erfüllt.
Somit wäre die halal-Konformität bei den halal-zertifizierten Schlachtprozessen gewährleistet. Jedoch möchte ich an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass der Konzern des Öfteren von Tierschützern unter starker Kritik steht.
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